Monitoringausschuss arbeitet intensiv an Bericht für die UNO
Wird die UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich umfassend umgesetzt? Mit dieser Frage beschäftigen sich die Monitoringausschüsse auf Bundes- und auf Landesebene seit Jahren intensiv. Im Vorfeld der nächsten Überprüfung Österreichs durch die UNO wird an einem Bericht gearbeitet. Im März 2018 fand dazu ein weiteres Koordinierungstreffen der Monitoringausschüsse in Salzburg statt.
Wie kann die UNO wissen, ob Österreich die Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auch wirklich einhält? Wo gibt es in Österreich seit der letzten Überprüfung 2013 Verbesserungen, wo Verschlechterungen und wo hat sich nichts verändert?
All diesen Fragen gehen die Monitoringausschüsse in ihrer täglichen Arbeit nach. Obwohl die nächste Staatenprüfung erst im Herbst 2019 stattfindet, hat der Bundes-Monitoringausschuss im August 2017 einen umfangreichen Erhebungsprozess gestartet.
Beginnend mit einer ersten Sitzung im Sommer 2017 im Chiemseehof in Salzburg wurde mit den Länderausschüssen vereinbart bis Jahresende 2017 eine erste Sammlung auf Bundes- und Landesebene über den Stand der Umsetzung der UN-BRK zu erstellen.
Basierend auf den zahlreichen wertvollen Rückmeldungen und ergänzt um zusätzlichen Input durch die Mitglieder Bundes-Monitoringauschusses und der Volksanwaltschaft entstand ein umfangreicher Entwurf, den Christina Wurzinger (Vorsitzende des Monitoringauschusses) zusammen stellte.
Dieser 50-seitige Entwurf wurde bei der Sitzung am 22. März 2018 – wiederum in Salzburg – ausführlich besprochen und ergänzt. Christine Steger und Martin Ladstätter vertraten die Vorsitzende beim Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern der Monitoringausschüsse der Bundesländer.
In den nächsten Wochen wird eine der wesentlichsten Aufgaben des Monitoringausschusses auf Bundesebene sein, den Bericht auf die maximal zulässige Länge von 30 Seiten zu kürzen, fertigzustellen und zu beschließen. Danach wird er auf Englisch übersetzt und eine Leicht Lesen Version in Deutsch erstellt.
Der Endbericht wird den zuständigen Expertinnen und Experten des Fachausschusses der UNO übermittelt. Selbstverständlich wird der Bericht auch auf der Homepage des Monitoringauschusses veröffentlicht.