Begünstigte Behinderte
Begünstigte Behinderte sind Personen,
die nach dem Behinderten-Einstellungs-Gesetz
stark behindert sind.
Und zwar mindestens 50 Prozent.
Zum Beispiel:
Jemand sitzt im Rollstuhl, ist blind, gehörlos
oder schwer zuckerkrank.