Monitoringausschuss: Sonderbericht Inklusive Bildung zeigt die Lücken auf
AVISO: „Inklusionslücke Bildung“ 19.06. Öffentliche Sitzung des Monitoringausschuss
Inklusive Bildung braucht vor allem die richtigen Rahmenbedingungen, diese werden in Österreich von der Bildungspolitik nicht gesetzt. Der Unabhängige Monitoringausschuss veröffentlicht im Rahmen der Öffentlichen Sitzung „Inklusionslücke Bildung“ am 19.06. den Sonderbericht Inklusive Bildung zur Situation in Österreich.
Es braucht keine Veranstaltung mehr, in der diskutiert wird, was Inklusive Bildung ist und wie man sie umsetzen kann. Dieses Wissen ist vorhanden und zugänglich. Die Öffentliche Sitzung „Inklusionslücke Bildung“ des Unabhängigen Monitoringausschuss greift dies auf und setzt die persönlichen Erfahrungen von Menschen mit Behinderungen in den Fokus. Welche Inklusionslücken in der Bildung wurden und werden erlebt? Welche Inklusionsbrücken haben gemeinsame Bildung ermöglicht? Als „Lebende Bücher“ (angelehnt an das Konzept der „Living Libraries“) erzählen Menschen mit Behinderungen über ihre vielfältigen persönlichen Erfahrungen mit Bildung.
Im zur Veranstaltung veröffentlichten Bericht Inklusive Bildung (Online ab 19.06.) wird gezeigt, dass Österreich den aus Artikel 24 erwachsenden Verpflichtungen nicht nachkommt. Auch den im Rahmen der letzten Staatenprüfung von Seiten der Vereinten Nationen erfolgten Handlungsempfehlungen wurde in den letzten Jahren in nicht genügender Weise entsprochen. Insgesamt zeigt sich eine kontinuierliche Verletzung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen im Bereich Bildung.
Die Maßnahmen zum flächendeckenden Ausbau Inklusiver Bildung sind ungenügend:
- Das separierende Sonderschulsystem wird aufrechterhalten und sogar ausgebaut.
- Mangelnde Barrierefreiheit an Schulen
- Chronische Unterfinanzierung inklusiver Bildung
- Menschen mit Behinderungen werden bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen nicht einbezogen.
- Zugang zu Studium und Lehrer*innenausbildung ist für Menschen mit Behinderungen erschwert.
Mit Artikel 24 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichtet sich Österreich dazu, dass alle Kinder mit und ohne Behinderungen gleichberechtigt lernen können. Der Monitoringausschuss zeigt mit dem Sonderbericht Inklusive Bildung, dass Artikel 24 immer noch nicht umgesetzt ist. Was dies bedeutet, zeigen die Erfahrungen der Menschen mit Behinderungen, die im Rahmen der Öffentlichen Sitzung „Inklusionslücke Bildung“ geteilt werden.
Inklusionslücke Bildung – Österreich auf dem Prüfstand der UN
Die Veranstaltung ist für Teilnehmer*innen vor Ort ausgebucht, eine Teilnahme online via Stream ist ohne Anmeldung möglich.
Medienvertreter*innen sind herzlich eingeladen auch vor Ort teilzunehmen, bitte um Anmeldung.
Datum: 19.06.2023, 13:30 – 17:30 Uhr
Ort: ÖGB Catamaran
Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien, Österreich