Monitoringausschuss startet mit neuer Besetzung
Am 11. Februar 2025 hat sich der Unabhängige Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen neu konstituiert. Die Wahl des Vorsitzes erfolgt in der nächsten Sitzung am 11. März 2025. Der Monitoringausschuss wurde auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) eingerichtet und nimmt eine unabhängige Kontrollfunktion auf Bundesebene wahr. Sein Ziel ist es, die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich zu überprüfen und bestehende Missstände aufzuzeigen. Alle vier Jahre werden die Mitglieder des Ausschusses neu bestellt. Die Funktionsperiode des neuen Monitoringausschusses ist von 2025 bis 2029.
Wie setzt sich der neue Ausschuss zusammen?
Der Ausschuss setzt sich aus sieben Hauptmitgliedern sowie sieben Ersatzmitgliedern zusammen. Für jedes Ausschussmitglied gibt es ein Ersatzmitglied.
Vier Vertreter*innen der organisierten Menschen mit Behinderungen:
- Michaela Lödler (Ersatzmitglied Felix Steigmann)
- Daniela Rammel (Ersatzmitglied: Marlene Krubner)
- Silvia Oechsner (Ersatzmitglied: Oswald Föllerer)
- Michaela Joch (Ersatzmitglied: Oana Iusco)
Ein*e Vertreter*in einer Nichtregierungsorganisation aus dem Bereich der Menschenrechte:
- Theresa Hammer (Ersatzmitglied: Sebastian Öhner)
Ein*e Vertreter*in einer Nichtregierungsorganisation aus dem Bereich der Entwicklungszusammenarbeit:
- Anna Scheithauer (Ersatzmitglied: Julia Moser)
Ein*e Vertreter*in der wissenschaftlichen Lehre:
- Katta Spiel (Ersatzmitglied Tobias Buchner)
Beratend stehen dem Ausschuss zur Seite:
- Martina Seiter (Sozialministerium)
- Celine Geisen-Mayerl (Sozialministerium)
Wie sieht die Arbeit des Monitoringausschusses aus?
Der Monitoringausschuss trifft sich regelmäßig und analysiert dort aktuelle Problemlagen und erörtert Handlungsbedarfe. Er erstellt Stellungnahmen zu bestimmten Schwerpunkt-Themen und begutachtet Gesetzesentwürfe auf ihre Übereinstimmung mit der UN-BRK. In Arbeitsgruppen befasst sich der Ausschuss mit Spezialthemen. Zudem findet einmal im Jahr eine Öffentliche Sitzung statt. Im Sinne der Bewusstseinsschaffung tritt der Monitoringausschuss mit seinen Inhalten auch an die Öffentlichkeit, etwa in Form von Pressekonferenzen und Presseaussendungen oder mittels seiner Social-Media-Kanäle.