UN-BRK im Regierungsprogramm: Bedarf nach konkreten Maßnahmen und Einbezug der Menschen mit Behinderungen
Die neue österreichische Regierung wird heute angelobt. Ihr Regierungsprogramm hat sie bereits vorgestellt. Der Unabhängige Monitoringausschuss begrüßt das ausdrückliche Bekenntnis zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und verweist auf die Notwendigkeit konkreter Maßnahmen sowie einer strukturierten und partizipativen Umsetzung.
Dazu Daniela Rammel, Vorsitzteam des Unabhängigen Monitoringausschusses: „Das Regierungsprogramm greift wichtige Themenbereiche für Menschen mit Behinderungen auf. Nun braucht es konkrete Maßnahmen und einen strukturierten Prozess, um die Themen umzusetzen. Dabei wird die Einbindung betroffener Personen und ihrer Organisationen eine wesentliche Rolle spielen müssen.“
Der Monitoringausschuss erinnert an die Handlungsempfehlungen des UN-Fachausschusses als wichtige Leitlinien für diese Umsetzung.
De-Institutionalisierung und Barrierefreiheit
Während der UN-Fachausschuss insbesondere Handlungsbedarf bei De-Institutionalisierung sieht, bleibt das Regierungsprogramm in diesem Bereich vage. Hier sind gezielte Maßnahmen zum schrittweisen Abbau institutioneller Wohnformen notwendig. Weiters braucht es ein Bekenntnis zu umfassender Barrierefreiheit, die neben baulicher Barrierefreiheit auch barrierefreie Informationen in Leichter Sprache beinhaltet.
Inklusive Bildung
Im Bildungskapitel werden einige Forderungen des Unabhängigen Monitoringausschusses aufgegriffen, wie z.B. die ausreichende Finanzierung inklusiver Bildung oder der Rechtsanspruch auf ein 11. und 12. Schuljahr für Schüler*innen mit Sonderpädagogischem Förderbedarf. Dies soll allerdings erst ab 2027 erfolgen und unter Budgetvorbehalt. so Prof. Dr. Tobias Buchner vom Vorsitzteam des Unabhängigen Monitoringausschusses.
Berücksichtigung vulnerabler Gruppen
Der Monitoringausschuss betont die Notwendigkeit, besonders gefährdete Gruppen wie Frauen, Mädchen, Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sowie geflüchtete und migrantische Menschen mit Behinderungen stärker zu berücksichtigen. Die Umsetzung und Maßnahmen müssen sich zentral an den Bedürfnissen dieser besonders vulnerablen Gruppen orientieren, um intersektionaler Diskriminierung entgegenzuwirken.