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Der 10. Dezember ist der internationale Tag der Menschenrechte.

Am 10. Dezember hat sich auch im Jahr 2008
der Monitoring-Ausschuss zum ersten Mal getroffen.

Jetzt vor Weihnachten werden Menschen mit Behinderungen vor allem als Empfängerinnen und Empfänger von Spenden gezeigt.

Es ist aber wichtig,
dass Menschen mit Behinderungen als Menschen gesehen werden, die Menschenrechte haben wie alle anderen auch.

2013 hat die UNO Österreich geprüft
und festgestellt, dass das und vieles Anderes verbessert werden muss.

Sie hat auch festgestellt,
dass der Monitoring-Ausschuss gestärkt werden muss.

Das ist wichtig,
damit er die Einhaltung der Menschenrechte gut überwachen kann.

Damit beschäftigt sich der Ausschuss gerade viel.


Der 10. Dezember ist nicht nur der internationale Tag der Menschenrechte, er ist auch der Jahrestag der ersten Sitzung des Monitoringausschusses.

Gerade in einer Jahreszeit, wo Menschen mit Behinderungen oft als Empfängerinnen und Empfänger von Spenden ins Licht der Öffentlichkeit gerückt werden, ist es wichtig, ein menschenrechtskonformes Bild von Menschen mit Behinderungen ins allgemeine Bewusstsein zu rufen und Vorurteilen entgegenzuwirken.

Dies ist eine von vielen Empfehlungen, die der UN-Fachausschuss im Zuge der Staatenprüfung Österreichs 2013 ausgesprochen hat. Ein großer Teil dieser Empfehlungen ist nach wir vor nicht umgesetzt. Eine davon ist auch die Stärkung der Position des Monitoringausschusses selbst, mit deren Möglichkeit dieser sich gerade auseinandersetzt, um seinen Aufgaben zur Überwachung der Umsetzung der Konvention besser nachkommen zu können.