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8. März: In seinem Bericht an das UN-Frauenrechtskomitee (CEDAW) haben der Monitoringausschuss sowie NGOs diese Defizite ausführlich dargelegt und auf den dringenden Handlungsbedarf hingewiesen.

Mehr Fokus auf Behinderung in Fragenkatalog

Erfreulich ist, dass die Berichte Wirkung zeigen: Viele der angesprochenen Problemfelder sind in den nun veröffentlichten Fragenkatalog (List of Issues) eingeflossen – deutlich stärker als bei der letzten Prüfung 2019. Frauen mit Behinderungen wird sogar ein eigener Absatz gewidmet.

Das CEDAW-Komitee überwacht die Einhaltung der UN-Frauenrechtskonvention im Rahmen der Staatenprüfung. Mit dem Fragenkatalog fordert es die Staaten auf, zu bestehenden Problemen Stellung zu beziehen und darzulegen, welche Maßnahmen sie ergreifen. Dass Frauen mit Behinderungen im Fragenkatalog präsenter sind, bedeutet, dass ihre Rechte bei der Staatenprüfung Österreichs ein zentraler Schwerpunkt sind.

Zentrale Defizite

Wo der CEDAW-Monitoringbericht des Unabhängigen Monitoringausschuss die größten Mängel in der Umsetzung verzeichnet:

  • inklusive Bildung
  • inklusiver Arbeitsmarkt
  • Möglichkeiten für selbstbestimmtes Leben und Wohnen
  • Barrierefreiheit in der Gesundheitsversorgung
  • reproduktive Rechte
  • Recht auf Familie und Partnerschaft
  • Datenlage (es existieren keine nach Geschlecht und Behinderung aufgeschlüsselten Daten)

Daniela Rammel, Vorsitzteam Unabhängiger Monitoringausschuss: „Wir freuen uns, dass Behinderung so stark in den Fragenkatalog eingeflossen ist. Damit muss Österreich für seine Versäumnisse bei der Umsetzung der Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen Rechenschaft ablegen.“

Stellungnahmen zum Thema

Die aufgelisteten PDFs sind weitgehend barrierefrei. Wenn Sie trotzdem ein anderes Format (RTF, DOC) benötigen, wenden Sie sich bitte an buero@monitoringausschuss.at.