Barrierefreie Bildung: Gemeinsamer Unterricht Schlüssel zum Abbau von Vorurteilen
„Bildung ist ein Menschenrecht, das auf Basis von Nicht-Diskriminierung für alle Lernenden umgesetzt werden muss“, hält der unabhängige Monitoringausschuss zur Überwachung der Einhaltung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen aus Anlass des internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen fest.
Wie zuletzt die Vereinten Nationen betont haben: „Inklusive Bildung nimmt eine Schlüsselrolle in der Förderung von inklusiven und gleichberechtigten Gesellschaften ein.“ Es ist ein Paradigma, in dem das österreichische Bildungswesen in seinen Grundzügen 2014 noch immer nicht angekommen ist.
„Ich fühle mich als Mensch oft nicht ernst genommen. Ich unterscheide mich ja nicht von anderen Menschen, ich benötige lediglich Assistenz“, zitiert der Ausschuss die Erfahrungen einer Selbstvertreterin mit einem Bildungssystem, das nach wie vor auf Grund des Merkmals „Behinderung“ Unterscheidungen vornimmt.
Das verfassungsrechtliche Ziel des österreichischen Bildungswesen, einen Bildungsweg zu ermöglichen, der zu sozialem Verständnis führt (Art. 14 Abs. 5a B-VG), wird nicht nur verfehlt, es wird derzeit konterkariert. Der Grundsatz der Nicht-Diskriminierung nach sämtlichen Gründen, so z.B. auch sozio-ökonomischen, muss im Bildungsbereich dringend umgesetzt werden. „Der barrierefreie Zugang zu sämtlichen Bildungsangeboten für Menschen mit Behinderungen muss gewährleistet werden“, so der Ausschuss.
„25 Jahre nach Beschluss der Konvention über die Rechte des Kindes ist der Auftrag, ein Bildungssystem auf Basis der Menschenrechte zu etablieren und damit die individuelle Förderung jedes Kindes zu gewährleisten, noch nicht erfüllt“, so Dr.in Marianne Schulze, LL.M., Vorsitzende des Ausschusses.
Der gemeinsame Unterricht für alle Kinder ist fundamental für die Bildung von sozialen Fähigkeiten, für den Abbau von sozialen Barrieren und den nachhaltigen Aufbau einer Gesellschaft, in der sich „zu selbständigem Urteil und sozialem Verständnis“ fähige Menschen entwickeln können, wie es das österreichische Bundes-Verfassungsgesetz (Art 14 Abs. 5a B-VG) fordert. Es ist auch für die Entwicklung von zeitgemäßen Bildern von Menschen mit Behinderungen als gleichberechtigten Menschen unerlässlich, so der Ausschuss abschließend.