CEDAW-Monitoring: Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen nicht ausreichend umgesetzt
Der Monitoringausschuss hat einen Bericht zur Situation von Frauen und Mädchen mit Behinderungen an CEDAW-Komitee in Genf geschickt.
Die Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen werden in vielen Bereichen nach wie vor nicht ausreichend geschützt und menschenrechtliche Vorgaben nicht umgesetzt. So sind Frauen und Mädchen mit Behinderungen weiterhin in einem großen Ausmaß von mehrfacher und intersektionaler Diskriminierung betroffen und einem erhöhten Risiko für sexualisierte, physische und psychische Gewalt ausgesetzt. Das hat der Unabhängige Monitoringausschuss im Dezember in Form eines Berichtes an das CEDAW-Komitee in Genf gemeldet.
Was ist die CEDAW?
CEDAW ist die Konvention der UN (Vereinten Nationen) zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Es ist das wichtigste internationale Abkommen zum Schutz der Rechte von Mädchen und Frauen. Österreich hat diese UN-Konvention 1982 ratifiziert und sich damit zur Umsetzung verpflichtet. Das CEDAW-Komitee ist das Kontrollorgan der CEDAW und überwacht die Umsetzung der Rechte von Frauen und Mädchen in den Vertragsstaaten in Form einer Prüfung. Voraussichtlich 2025 oder 2026 wird Österreich zum 10. Mal vom CEDAW-Komitee geprüft.
Vorbereitung der CEDAW-Prüfung für Österreich
Derzeit arbeitet das CEDAW-Komitee an einem Fragenkatalog (List of Issues) zur Überprüfung Österreichs. Der fertige Fragenkatalog wird dem Vertragsstaat Österreich zur Beantwortung übermittelt. NGOs und Nationale Menschenrechtsinstitutionen waren eingeladen, dem CEDAW-Komitee die Probleme von Frauen und Mädchen in Österreich in Form von schriftlichen Berichten zu schildern und Vorschläge für den Fragenkatalog zu formulieren. Der Unabhängige Monitoringausschuss beteiligte sich mit einem Bericht samt Vorschlägen für den Fragenkatalog zur Situation von Frauen und Mädchen mit Behinderungen in Österreich.
Größte Umsetzungsdefizite
Wo der CEDAW-Monitoringbericht des Unabhängigen Monitoringausschuss Umsetzungsdefizite verzeichnet:
- Bei inklusiver Bildung.
- Bei einem inklusiven Arbeitsmarkt.
- Bei der Verwirklichung eines selbstbestimmten Lebens und Wohnens von Frauen und Mädchen mit Behinderungen
- Mangelnde Barrierefreiheit hindert Frauen und Mädchen mit Behinderungen zudem an einem gleichberechtigten Zugang zur Gesundheitsversorgung.
- Eingriffe in die reproduktiven Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen gegen ihren Willen sind ebenfalls nach wie vor existent und verletzen die Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen.
- Ebenso trifft dies auf ihr Recht auf Familie und Partnerschaft Für viele Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind Partnerschaft und Familiengründung nach wie vor nicht möglich.
- Außerdem liegen keine validen und systematischen Daten aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Behinderungen vor, sodass die Situation von Frauen und Mädchen mit Behinderungen in Österreich oftmals nur schwer beurteilt werden kann.
Nächste Schritte des CEDAW-Komitees
Im Februar 2025 macht sich das CEDAW-Komitee in Genf auf Basis der übermittelten Berichte ein Bild von der Umsetzung der CEDAW in Österreich. Davon ausgehend formuliert das CEDAW-Komitee dann seine Fragen an den Vertragsstaat Österreich. Die eigentliche Staatenprüfung wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 oder 2026 stattfinden.