Deutsche Monitoringstelle veröffentlicht Erläuterungen zum Recht auf Partizipation
Veröffentlicht am: 5. August 2019
Die Deutsche Monitoringstelle, die Teil des Deutschen Instituts für Menschenrechte ist, hat detaillierte Erläuterungen zum Recht auf Partizipation veröffentlicht.
Das Recht der gleichberechtigten und wirksamen Partizipation an Entscheidungsprozessen ist ein zentrales Element der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD).
Wie in den Ausführungen deutlich wird, besteht „noch eine tiefe Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit“. Die Monitoringstelle spricht zudem von einem „Mangel an partizipativer Praxis in Staat und Politik“.
Die Erläuterungen der Deutschen Monitoringstelle finden Sie hier: „Partizipation gewährleisten – eine Aufgabe für Staat und Politik“ (Achtung: schwere Sprache!)