EU-Prüfung zur Konvention
Überprüfung der EU durch den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Am 27. und 28. August 2015 fand in Genf der sogenannte Konstruktive Dialog zwischen EU und dem UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen statt. Dabei wurde die EU, die die UN-Behindertenrechtkonvention 2010 ratifiziert hat, auf die Umsetzung der Konvention überprüft. Es handelt sich dabei um das gleiche Verfahren, wie es schon bei der Staatenprüfung Österreichs im Jahr 2013 stattgefunden hat.
Empfehlungen des Ausschusses
Die Ergebnisse der Überprüfung wurden Anfang September in Form der sogenannten Abschließenden Beobachtungen veröffentlicht und enthalten zahlreiche Empfehlungen, die von der EU bis zur nächsten Überprüfung in 4 Jahren umzusetzen sind.
Die UN-Behindertenrechtkonvention bindet die Institutionen der Europäischen Union (also auch Kommission, Parlament und Rat) sowie die Mitgliedstaaten in der Ausübung von EU-Recht. Das heißt, dass alle Rechtsvorschriften, politischen Maßnahmen und Programme auf EU-Ebene mit den Vorgaben der Konvention übereinstimmen müssen.
Dies ist insofern für Österreich bedeutsam, als es viele für Menschen mit Behinderungen relevante Bereiche gibt, die in EU-Kompetenz liegen, wie z.B. Aspekte der Sozialpolitik, Verkehr, Binnenmarkt etc. Außerdem gilt der Grundsatz des Vorrangs von EU-Recht vor nationalem Recht.
Gemeindenahe Unterstützungsangebote, Erhöhung der Mobilität
Wichtige Themenbereiche, die auch in österreichischen Zusammenhang bereits angesprochen wurden, sind beispielsweise De-Institutionalisierung und eine strengere Kontrolle der Verwendung von EU-Geldern in diesem Zusammenhang. Der Fachausschuss ordnet an, EU-Gelder in den Mitgliedstaaten konsequent für die Schaffung gemeindenaher Unterstützungsangebote zur Verfügung zu stellen. Außerdem wird die Verbesserung des freien Personenverkehrs für Menschen mit Behinderungen in der EU verlangt. Dies soll durch die Mobilität von Sozialleistungen für arbeitende Menschen mit Behinderungen, sowie für Studierende oder PraktikantInnen, die sich vorübergehend in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufhalten, ermöglicht werden. Der UN-Fachausschuss verlangt auch die Verbesserung der Partizipationsmöglichkeiten in Entscheidungsprozessen, sowie den Ausbau von EU-Gesetzgebung im Nichtdiskriminierungsbereich.
Monitoringmechanismus
Besonders hervorgehoben wurde unter anderem die Problematik der mangelnden Unabhängigkeit des Monitoringmechanismus auf EU-Ebene. Das eingesetzte Gremium besteht aus mehreren Organisationen bzw. Institutionen, darunter auch aus der EU-Kommission selbst, die somit eine Doppelfunktion ausübt. Der UN-Fachausschuss ordnet sowohl den Ausschluss der EU-Kommission aus dem Monitoringmechanismus, sowie eine adäquate Ressourcenausstattung desselben an, um den Unabhängigkeitskriterien der Pariser Prinzipien zu entsprechen.
Aufgrund der Dringlichkeit dieser Empfehlung, muss die EU dem UN-Fachausschuss vorzeitig in einem Jahr über deren Umsetzung Bericht erstatten.
Barrierefreiheit
Dies gilt auch für die Maßnahmen, die zur Verabschiedung des seit Jahren überfälligen Europäischen Rechtsakts zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act) getroffen wurden, der eine europaweite Harmonisierung von Mindeststandards im Bereich Barrierefreiheit ermöglichen würde.
Link
Hier der Link zum Dokument (allerdings in Englisch).