Flüchtlinge mit Behinderungen
Der Monitoringausschuss sagt:
Die UN-Konvention über die
Rechte von Menschen mit Behinderungen
gilt auch für Flüchtlinge mit Behinderungen.
Am 30. September ist der „Lange Tag der Flucht“.
Dieser wird von der UNO gefördert.
Menschen, die auf der Flucht sind
und die eine Behinderung haben
oder eine chronische Krankheit haben
oder ein Trauma haben,
müssen besonders geschützt werden.
Ein Trauma ist,
wenn jemand durch Gewalt, Krieg oder Folter
besonders betroffen ist.
Der Monitoringausschuss
hat darauf schon vor einem Jahr hingewiesen,
und seither ist wenig passiert.
Es wird gar nicht richtig gezählt,
wie viele Flüchtlinge Behinderungen haben.
Darum ist es ganz schwer,
zu planen, wer was braucht.
Zum Beispiel Therapien, barrierefreie Wohnräume,
Gebärdensprachdolmetschung oder inklusive Bildung.
Die UNO-Konvention und auch die Europäische Union sagen,
dass die Stellen, wo Flüchtlinge untergebracht werden,
barrierefrei sein müssen.
In Österreich sind ganz wenige Unterkünfte barrierefrei.
Wichtig ist dabei,
dass Flüchtlinge mit Behinderungen
nicht in ein paar „Sonder-Einrichtungen“ untergebracht werden.
Flüchtlinge mit Behinderungen
müssen mit ihren Angehörigen ohne Behinderungen
zusammenbleiben können.
Das nennt man Inklusion.
Der Monitoring-Ausschuss sagt,
dass das letzte Jahr sehr schwierig war,
um all diese Probleme zu lösen.
Man darf aber nicht vergessen,
die Menschenrechte einzuhalten.
Der Staat sollte auch
mit Selbstvertreterinnen und Selbstvertretern zusammen arbeiten,
um die Menschenrechte von Flüchtlingen mit Behinderungen zu verbessern.
Der Monitoringausschuss
hat dazu auch eine Presseaussendung gemacht.
Diese ist nicht in leichter Sprache.