Inklusive Bildung darf nicht länger aufgeschoben werden
Potential des Nationalen Aktionsplanes 2022-2030 muss dringend genutzt werden
Derzeit wird an der Finalisierung des Aktionsplanes, der bis 2030 die Leitlinien der „Behindertenpolitik“ bestimmt, gearbeitet. Dieser „Nationale Aktionsplan Behinderung“ (NAP) genannte Prozess soll einen konkreten und österreichweiten Weg zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention festlegen. Im Bereich der inklusiven Bildung hat die Republik allerdings Aufholbedarf, denn Artikel 24 der UN-Konvention verpflichtet Österreich ein inklusives Bildungssystem zu realisieren.
„Von einem gemeinsamen Unterricht aller Kinder sind wir noch immer weit entfernt“, kritisiert Christine Steger. Sie ist Vorsitzende des Unabhängigen Monitoringausschusses, der die Umsetzung der UN-Konvention in Österreich überwacht. „Wir müssen davon ausgehen, dass auch der neue Aktionsplan nicht die notwendigen Schritte vorsieht, um allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit und ohne Behinderungen ein gemeinsames und lebenslanges Lernen garantieren zu können“, so Steger. Es sei besorgniserregend, wenn auch die nächsten 8 Jahre keine Strategie verfolgt wird, die die Ausgrenzung im Bildungsbereich beendet. Tobias Buchner, Bildungsexperte des Monitoringausschusses, gibt zu bedenken: „Auch 2021 werden noch sehr viele Schüler*innen mit Behinderungen in Sonderschulen unterrichtet – was nicht den Vorgaben der UN-Konvention entspricht. Zudem ist die Qualität der inklusiven Bildung an Regelschulen leider häufig als fragwürdig zu bezeichnen.“ Das läge jedoch nicht an einem fehlenden Engagement von Lehrer*innen, sondern daran, dass seit 30 Jahren geforderte Reformen ausständig seien und zu wenig Ressourcen in den Aufbau einer inklusiven Schule investiert würden. Im Gegenteil: Die Mittel für gemeinsamen Unterricht würden sukzessive reduziert. „Das aktuelle Bildungssystem benachteiligt Menschen mit Behinderungen – und zwar vom Kindergarten bis zur höheren Bildung. Der NAP könnte endlich die notwendigen Schritte setzen, um den Zielen der UN-Konvention näher zu kommen“, ergänzt Buchner.
Der Unabhängige Monitoringausschuss unterstreicht damit die Notwendigkeit, dass im Rahmen des Nationalen Aktionsplanes (2022-2030) die erforderlichen Maßnahmen für ein inklusives Bildungssystem bis zur tertiären Bildung gesetzt werden.