Mangelnde Umsetzung der UN Empfehlungen zu Menschenrechten von Menschen mit Behinderungen
Monitoringausschuss kritisiert die Untätigkeit ein Jahr nach Veröffentlichung.
Vor einem Jahr hat der Fachausschuss der Vereinten Nationen zur Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen die Mängel in der Gewährleistung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in umfassenden Handlungsempfehlungen kritisiert.
Insbesondere die mangelnde Koordinierung zwischen Bundes- und Länderzuständigkeiten wurde als Problem in der Umsetzung der Konventionsrechte beanstandet.
In seiner heute veröffentlichten Stellungnahme, weist der unabhängige und weisungsfreie Monitoringausschuss für die Umsetzung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen für die Bundesebene nach, dass die Regierung zu den wesentlichen Kritikpunkten des UN-Fachausschusses bis heute untätig geblieben ist.