Maßnahmenvollzug keine zeitgemäße Unterbringung von Straftäter*innen
Monitoringausschuss betrachtet die Ausweitung des Maßnahmenvollzugs als problematisch, eine Reform ist seit Jahren überfällig
Anlässlich des vorgeschlagenen Anti-Terror-Paketes verweist Christine Steger, Vorsitzende des Unabhängigen Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich auf die Großbaustelle Maßnahmenvollzug: „Schon in seinem aktuellen Zustand verletzt der Maßnahmenvollzug systematisch die Rechte von Menschen mit Behinderungen und gehört dringend reformiert.
“
Bereits 2015 hat sich der Unabhängige Monitoringausschuss mit dem Maßnahmenvollzug auseinander gesetzt und in zwei ausführlichen Stellungnahmen erheblichen Reformbedarf dokumentiert: (https://www.ots.at/redirect/monitoringausschuss4 sowie https://www.ots.at/redirect/monitoringausschuss5)
Trotz all seiner praktischen Unzulänglichkeiten ist der Maßnahmenvollzug dennoch ein Programm des Strafvollzugs, das von der Intention her Straftäter*innen mit psychiatrischen Erkrankungen eine Resozialisierung ermöglichen sollte.
„Terroristische Gefährder*innen auf unbestimmte Zeit im Maßnahmenvollzug zu ‚parken‘“, so Christine Steger, „gefährdet ein wesentliches Ziel: Die Resozialisierung der untergebrachten Personen.“
Mit der Umsetzung des geplanten Anti-Terror-Paketes ist nach derzeitigem Informationsstand zu befürchten, dass die so dringend notwendigen Reformen weiter verzögert werden und sich die aktuelle Situation für Menschen mit Behinderungen im Maßnahmenvollzug weiter verschlechtert.
Strafverschärfungen sind erwiesenermaßen in keinem Bereich geeignet, um Gewalttaten oder Straftaten zu verhindern. Dies kann nur durch politische, therapeutische und sozialarbeiterische Maßnahmen in der Präventionsarbeit sowie in der Resozialisierung gelingen. „Das gilt für potentiell terroristische Gefährder*innen genauso wie für Menschen mit Behinderungen im Maßnahmenvollzug
„, hält Steger abschließend fest und appelliert an die Justizministerin und den Bundeskanzler, diese überfällige Reform endlich auf den Weg zu bringen.