Missstände in der Justiz: Barrierefreiheit nicht vorhanden!
Der Monitoringausschuss verweist auf die Verpflichtung, die Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen zu gewährleisten – Die Mängel in den Justizanstalten seien dringend zu beheben
Laut dem vom Justizministerium im November 2019 veröffentlichten Wahrnehmungsbericht herrschen im Bereich der Barrierefreiheit in Justizanstalten grobe Missstände. So werden dringend notwendige Bauvorhaben im Bereich der Oberlandesgerichte zur Herstellung der Barrierefreiheit genannt. Die Justizanstalt Wien-Josefstadt, das größte landesgerichtliche Gefangenenhaus in Österreich, erfülle die aktuellen Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht mehr.
„Dieser Zustand ist untragbar und gesetzeswidrig“
, stellt Martin Ladstätter, stv. Vorsitzender des Monitoringausschusses, fest. „Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht, kein Entgegenkommen.“
Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Österreich, umfassende Barrierefreiheit, auch in den Justizanstalten, sicherzustellen. Mit Artikel 5 wurde die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Behandlung von Menschen mit Behinderungen festgeschrieben. Zudem verpflichtet das Bundes-Behindertengleichstellunggesetz, dessen gesetzliche Vorgaben bis Ende 2019 umzusetzen waren, zur Beseitigung von baulichen Barrieren.
Auch Menschen mit Behinderungen müssen in Justizanstalten leben. Die Rechtslage ist dabei eindeutig: Gefangene mit Behinderungen müssen gleichberechtigt mit anderen Gefangenen behandelt werden. Sie haben ein Recht, gleichberechtigt am Anstaltsleben teilnehmen zu können. Deswegen müssen nicht nur Hafträume, sondern auch alle anderen Räume barrierefrei sein. Das gilt für Gemeinschaftsräume, Besuchsbereiche, Werkstätten und Sportanlagen.
„Wir gehen davon aus, dass die Mängel im Bereich der baulichen Barrierefreiheit schnellstmöglich behoben werden“
, so Ladstätter und er ergänzt: „Wenn der Finanzbedarf des Justizministeriums nun erhoben wird, ist die Herstellung der Barrierefreiheit mitzuberücksichtigen“
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