Monitoringausschuss mahnt Umsetzung der UN-BRK im Bereich inklusiver Bildung ein
Österreich hat sich bereits 2008 zur Umsetzung von inklusiver Bildung und der Umsetzung von einer Schule für alle Kinder verpflichtet
Seit der Ratifizierung der UN-Menschenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2008 ist in Österreich schon einiges geschehen. Nach wie vor gibt es aber Bereiche innerhalb der Gesellschaft, wo die Erreichung der Konventionsziele auch 13 Jahre nach Unterzeichnung des völkerrechtlich bindenden Vertrages in weiter Ferne liegen. Einer dieser Bereiche betrifft den Artikel 24, das Recht auf inklusive Bildung. Die Vorsitzende des Unabhängigen Monitoringausschusses zur Überwachung der UN BRK, Christine Steger, führt dazu aus: „Der Bereich der Bildung war auch schon vor der Unterzeichnung der UN-Konvention ein Dauerthema, wenn es um den Ausschluss von Kindern mit Behinderungen ging. Seit Anfang der 80er Jahre wird Trennung von Kindern mit und Kindern ohne Behinderungen von Expert*innen kritisiert. Mit der Unterzeichnung der UN-Konvention 2008 konnte Hoffnung geschöpft werden, dass die gemeinsame Schule für alle Kinder nun Wirklichkeit werden kann.“ Leider hat Österreich hier nach wie vor einen großen Aufholbedarf, wie Tobias Buchner, Bildungsexperte im Monitoringausschuss erläutert: „Nach wie vor ist die Anzahl an Schüler*innen mit Behinderungen, die in Sonderschulen unterrichtet werden, äußerst hoch. Zudem lässt die Qualität inklusiver Bildung an Regelschulen vielfach zu wünschen übrig – trotz vieler engagierter Lehrer*innen. Warum? Weil seit Mitte der 1990er Jahre dringend benötigte Reformen ausgeblieben sind und wir nach wie vor ein exkludierendes, insbesondere Menschen mit Behinderungen benachteiligendes Bildungssystem haben.“
Bei der ersten Staatenprüfung 2013 durch den UN-Fachausschuss in Genf gab es ein Pflichtenheft für Österreich, ein Hauptkritikpunkt betraf hier den Bereich Bildung/Schule: Der Fachausschuss hat seine große Sorge zum Ausdruck gebracht, dass Österreich noch zu wenig Maßnahmen gesetzt hat, um das Recht auf inklusive Bildung für Kinder mit Behinderungen umzusetzen.
Große Hoffnungen ruhen auf dem „Nationalen Aktionsplan Behinderung 2022 – 2030“
Derzeit wird unter Federführung des Sozialministeriums an einem neuen „Nationalen Aktionsplan Behinderung“ gearbeitet, der konkrete Umsetzungsschritten für die Konventionsziele bis 2030 beinhalten soll. Auch das Bildungsministerium hat eine Arbeitsgruppe gebildet, allerdings erst sehr spät. Der Monitoringausschuss kritisiert hier die nur oberflächliche Beteiligung von Menschen mit Behinderungen sowie ihrer Organisationen: „Die Vorschläge von Menschen mit Behinderungen wurden zwar im Vorfeld gehört, inwieweit diese Vorschläge nun auch in den konkreten Beitrag des Bildungsministeriums für den NAP Eingang finden, ist nicht transparent. Partizipation ist ein Grundprinzip in der Konvention. Das bedeutet aber nicht, Expertise beisteuern und im weiteren Entscheidungsprozess nicht mehr eingebunden werden!“, so die Vorsitzende Steger.
Mögliche Maßnahmen zur Umsetzung von inklusiver Bildung seitens des Bildungsministeriums werden in den nächsten Wochen mit den Lehrer*innengewerkschaften sowie den Bildungsdirektionen der Bundesländer verhandelt – allerdings ohne die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen.
„Der Nationale Aktionsplan wäre an sich ein gut geeignetes Instrument, um die Konventionsziele in Österreich partizipatorisch umzusetzen. Der Monitoringausschuss ist aufgrund des bisherigen Prozesses jedoch besorgt, dass dies womöglich wieder nicht geschieht. Daher der Appell an die Verantwortungsträger*innen, das gemeinsame Ziel – die Umsetzung der UN-Konvention – hier in den Fokus zu nehmen und ab 2022 die Schule für alle Kinder endlich Realität werden zu lassen“, so Steger abschließend.