Monitoringausschuss: UN-Staatenprüfung zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention wird eklatante Mängel aufzeigen
Pressekonferenz 01.08.2023: Überwachungsorgane und zivilgesellschaftliche
Delegation informieren zur Staatenprüfung
Österreich hat sich mit der Ratifizierung im Jahr 2008 zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) verpflichtet. Der Unabhängige Monitoringausschuss überwacht laufend die Einhaltung der UN-BRK in Österreich. Auch international wird die Umsetzung überprüft – und zwar durch den Fachausschuss der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf.
Von 21. bis 23. August 2023 findet die Staatenprüfung Österreichs vor dem UN-Fachausschuss in Genf statt. Hier wird durch Berichte und einer Liste an Fragen die Situation aus Sicht der Zivilgesellschaft, der Überwachungsorgane und auch des Staates Österreich erhoben. Der UN-Fachausschuss macht sich auf dieser Basis ein Bild, stellt im Rahmen des Verfahrens vertiefende Fragen an die Staatendelegation, die zivilgesellschaftliche Delegation und die Überwachungsorgane. Nach der Überprüfung werden als Ergebnis die „Abschließenden Bemerkungen“ („Concluding Observations“) des UN-Fachausschuss veröffentlicht, die dem Staat Österreich als verpflichtende Leitlinie zur Umsetzung der UN-BRK dienen.
Für den Unabhängigen Monitoringausschuss fahren das inklusive Vorsitzteam Tobias Buchner & Daniela Rammel sowie Monitoringausschussmitglied Bernadette Feuerstein zur Staatenprüfung. Der Unabhängige Monitoringausschuss hat den schriftlichen Monitoringbericht an den UN-Fachausschuss bereits eingereicht.
Mit der Pressekonferenz zum 01.08. informieren die an der UN-Staatenprüfung in Genf mitwirkenden Überwachungsorgane und die zivilgesellschaftliche Delegation über dieses völkerrechtliche Verfahren und seine Relevanz für Österreich.
Tobias Buchner (Vorsitzteam Monitoringausschuss): „Der Unabhängige Monitoringausschuss, die weiteren Überwachungsorgane und die Zivilgesellschaftliche Delegation haben sich seit vielen Monaten akribisch auf die UN-Staatenprüfung vorbereitet. Die UN-Staatenprüfung ist ein wichtiges Werkzeug, um den Staat Österreich zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu bewegen. Wir erwarten, dass im Verfahren eklatante Mängel bei der Umsetzung der UN-BRK in Österreich aufgezeigt werden.“
Daniela Rammel (Vorsitzteam Monitoringausschuss) gibt einen Ausblick auf die Fokusthemen des Monitoringausschusses in Genf: „Österreich hat nach wie vor kein Inklusives Bildungssystem, wie wir im Sonderbericht Inklusive Bildung an den UN-Fachausschuss detailliert aufzeigen. Ebenso wurden De-Institutionalisierung und selbstbestimmtes Leben in den letzten Jahren nur unzureichend vorangetrieben. Frauen mit Behinderungen erleben Mehrfachdiskriminierungen in allen Lebensbereichen, die vom Staat Österreich gesetzten Gegenmaßnahmen sind unzureichend.“
Mehr Informationen:
Monitoringbericht 2023 und weitere Dokumente:
www.monitoringausschuss.at/un-konvention/staatenpruefung/
Fragen & Antworten zur Staatenprüfung 2023:
www.monitoringausschuss.at/aktuelles/staatenpruefung-2023/