Persönliche Assistenz ist Schlüssel zum selbstbestimmten Leben
Monitoringorgane: Ausbau des Unterstützungssystems für alle Menschen mit Behinderungen überfällig
Mit der Unterzeichnung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) hat sich Österreich dazu verpflichtet, das Recht auf Selbstbestimmtes Leben und Inklusion in der Gemeinschaft (Art. 19) umzusetzen. Zentral dafür ist ein System der Persönlichen Assistenz, das Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen, in denen sie Unterstützung brauchen, diese garantiert. Mag.a Christine Steger ist Vorsitzende des Unabhängigen Monitoringausschusses. Dieser überprüft die Umsetzung der UN-BRK auf Bundesebene. „In Österreich ist es nach wie vor von der Postleitzahl abhängig, ob man überhaupt Assistenzleistungen in Anspruch nehmen kann. Menschen mit Lernschwierigkeiten oder psychosozialen Behinderungen ist der Zugang zur Persönlichen Assistenz in vielen Bundesländern verwehrt. Das ist nicht mit der UN-BRK vereinbar“, so Steger. „Wir brauchen dringend bundeseinheitliche Regelungen und ein umfassendes, bedarfsgerechtes System von Persönlicher Assistenz.“
Niederösterreich: Persönliche Assistenz ist zügig konventionsgerecht umzusetzen
In Niederösterreich überprüft der NÖ Monitoringausschuss (NÖ MTA) die Umsetzung der UN-BRK auf Landesebene. Zahlreiche Landesleistungen unterstützen Menschen mit Behinderungen im täglichen Leben. Die Persönliche Assistenz steht jedoch nicht allen Menschen mit Behinderungen, die diese benötigen, zur Verfügung: Als Landesleistung wird sie ausschließlich Menschen mit körperlichen Behinderungen ab Pflegestufe 5 gewährt. Menschen mit einer niedrigeren Pflegegeld-Einstufung und Menschen mit anderen Behinderungen (z.B. mit Lernschwierigkeiten oder psychosozialen Behinderungen) sind derzeit von vornherein ausgeschlossen. Eine an Österreich gerichtete Handlungsempfehlung des UN-Fachausschusses aus 2013 verlangt u.a. den Zugang zu Persönlicher Assistenz auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten und psychosozialen Behinderungen.
„Niederösterreich hat bis dato diese Empfehlung nicht umgesetzt – das derzeitige System für Persönliche Assistenz entspricht nicht der UN-BRK“, betont Dr.in Christine Rosenbach, Vorsitzende des NÖ MTA. Der NÖ MTA fordert daher den Ausbau von Persönlicher Assistenz mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen, unabhängig von der Art der Behinderung und von der Pflegegeld-Einstufung, eine bedarfsgerechte Unterstützungsleistung zukommen zu lassen, die ein inklusives, selbstbestimmtes Leben ermöglicht. Dazu muss die Arbeitsgruppe „Selbstbestimmt-Leben“ ehestmöglich wieder einberufen werden.
Von 22:00 bis 06:00 ist in Kärnten das Licht aus
Auch in Kärnten gibt es großen Nachholbedarf und die dringliche Notwendigkeit, Persönliche Assistenz ohne Einschränkungen bezüglich Tageszeiten zur Verfügung zu stellen. Wie in vielen anderen Bundesländern gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Assistenzleistung und Menschen mit psychosozialen Behinderungen sind von der Persönlichen Assistenz ausgeschlossen. Ernst Kočnik, Vorsitzender des Kärntner Monitoringausschusses, stellt fest: „Persönliche Assistenz gibt es in Kärnten üblicherweise längstens bis 22 Uhr, einmal pro Monat ist eine Ausdehnung bis 24 Uhr möglich. Nachtdienste fallen nicht unter Persönliche Assistenz, sondern gelten als Pflege und werden nicht finanziert. Benötigt man auch in der Nacht Assistenz, ist man vielfach auf Unterstützung durch Angehörige angewiesen. Aus Sicht des Kärntner Monitoringausschusses ist hier keine Vereinbarkeit mit der UN-BRK gegeben und Selbstbestimmung in weiter Ferne.“