Schulische Inklusion darf nicht weiter behindert werden
40% der Schüler*innen mit Behinderungen in Sonderschulen: Monitoringausschuss erinnert an die Verpflichtung zur schulischen Inklusion. Im aktuellen Regierungsprogramm fehlt ein eindeutiges Bekenntnis zur gemeinsamen Schule.
UN-Kinderrechtskonvention und UN-Behindertenrechtskonvention verpflichten Österreich, ein umfassend inklusives Bildungssystem aufzubauen. Trotzdem sind aussondernde Einrichtungen wie Sonderschulen nach wie vor Standard. Erst knapp 60% der Schüler*innen mit Behinderungen werden in Regelschulen unterrichtet. Auch im aktuellen Regierungsprogramm fehlen das klare Bekenntnis zum Abbau von Sonderschulen und wesentliche Impulse zur Weiterentwicklung schulischer Inklusion.
Struktureller Aussonderung entgegenwirken
Aussondernde Bildungseinrichtungen stärken die Barrieren in den Köpfen der Menschen und verhindern dadurch Inklusion : „Mit dem Eintritt in die Sonderschule wird der weitere Lebensweg für viele Kinder mit Behinderungen meist schon besiegelt. Nach der Sonderschule führt der Weg in die Arbeitsunfähigkeit, sie kommen häufig in Einrichtungen und arbeiten in Werkstätten, ohne dort dafür angemessen entlohnt zu werden. Der Einstieg in den Arbeitsmarkt bleibt den Absolvent*innen von Sonderschulen meistens verwehrt. Dafür werden sie als Sonderschüler*innen abgestempelt. Erst wenn Menschen mit und Menschen ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen gemeinsam lernen, arbeiten und Freizeit erleben, kann Inklusion zur Realität werden“, stellt Christine Steger, Monitoringausschuss-Vorsitzende, klar.
Konsequenter Aufbau eines Inklusiven Bildungssystems notwendig
Der Monitoringausschuss verweist auf völkerrechtliche Verpflichtungen Österreichs zur Inklusion: „Die konsequente Umsetzung darf durch ein paralleles Sonderschulsystem nicht weiter behindert werden“, so Tobias Buchner, Bildungsexperte des Monitoringausschusses. „Um Inklusion Realität werden zu lassen, benötigt es ausreichend Finanzierung: denn inklusive Bildung kann nicht zum Nulltarif bewerkstelligt werden. Außerdem braucht es einen Planungsprozess, in den Schüler*innen, Familien, Lehrer*innen, Schuladministration und Wissenschaft einbezogen werden. Wenn dies gelingt, kann inklusive Bildung auf breiter Ebene entstehen und damit eine Schule, die für alle Schüler*innen, unabhängig von Fähigkeiten, Geschlecht oder Herkunft, gut ist“, so Tobias Buchner, Bildungsexperte des Monitoringausschusses.