Stellungnahme "Klimakrise und Katastrophenschutz" veröffentlicht
Menschen mit Behinderungen sind besonders von der Klimakrise betroffen. Hilfeleistungen und Notunterkünfte sind oftmals nicht barrierefrei nutzbar, Grunderkrankungen können sich verschlechtern und durch klimabedingte Katastrophenfälle zerstörte Güter und Wohnraum können von Menschen mit Behinderungen schwerer ersetzt werden.
Im Rahmen der Öffentlichen Sitzung 2022 des Unabhängigen Monitoringausschusses und des Kärntner Monitoringausschusses wurde das Thema „Klimakrise und Katastrophenschutz“ behandelt – daraus entstand die aktuelle Stellungnahme zu Klimakrise und Katastrophenschutz.
„Menschen mit Behinderungen werden bei Präventionsmaßnahmen oder Krisenplänen noch zu wenig berücksichtigt. Das ist mehr als eine theoretische Gefahr, wie uns die Opfer mit Behinderungen der Flutkatastrophe im Ahrtal gezeigt haben
“, so Christine Steger, Vorsitzende des Unabhängigen Monitoringausschusses. Es braucht umfassende Partizipation von Menschen mit Behinderungen, nur so kommen alle bestmöglich durch Katastrophen. Jedoch findet eine solche nach wie vor nicht ausreichend statt, wie es die Vorbereitungen für mögliche Blackouts zeigen.
„Im Zusammenhang mit Blackouts und anderen Katastrophen wird auf die Eigenverantwortung jedes Menschen verwiesen, aber wie sollen behinderte Personen diese übernehmen, wenn sämtliche Informationen dazu nicht barrierefrei und verständlich zur Verfügung stehen?
“, hält Ernst Kočnik, Vorsitzender des Kärntner Monitoringausschusses fest.
Weltweit ist eine Zunahme von klimabedingten Katastrophen, wie Fluten oder Waldbrände, bemerkbar. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sichert mit Art 9 (Barrierefreiheit), Art 11 (Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen), Art 14 (Freiheit und Sicherheit), Art 17 (Schutz der Unversehrtheit) und Art 32 (Internationale Zusammenarbeit) den Schutz sowie die Partizipation von Menschen mit Behinderungen im Kontext der von Katastrophen und der Klimakrise. Österreich ist zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichtet.
Der Monitoringausschuss veröffentlicht hier die Stellungnahme