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Der Unabhängige Monitoringausschuss sucht Mitglieder

Interessiert? Lebenslauf und Motivationsschreiben einsenden bis: 07.08.2024

Start als Mitglied des Monitoringausschuss: 01.01.2025

Die Mitglieder arbeiten 4 Jahre im Monitoringausschuss mit.

Über den Monitoring-Ausschuss:

Monitoring heißt, dass man eine bestimmte Sache überwacht und überprüft.

Ein Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,

die sich gemeinsam mit einer bestimmten Sache beschäftigt.

Ein Monitoring-Ausschuss ist also eine Gruppe von Menschen,
die eine bestimmte Sache überwacht und überprüft.

Der Monitoring-Ausschuss zur Umsetzung der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen überwacht und überprüft,
wie die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich eingehalten werden.

Monitoringausschuss ist ein Überwachungs-Gremium.

Er ist KEINE Interessens-Vertretung.

Er kann mit Interessens-Vertretungen und Selbst-Vertretungen zusammenarbeiten, aber er kann nicht deren Aufgaben übernehmen.

Was macht man, wenn man im Monitoring-Ausschuss mitarbeitet?

Die Mitglieder im Monitoring-Ausschuss erstellen und beschließen gemeinsam:

  • Stellungnahmen zu wichtigen Themen
  • Stellungnahmen zu geplanten Gesetzen
  • Berichte und Anfragen an verschiedene Stellen.

Hier findet man noch mehr Informationen über den Monitoring-Ausschuss in Leichter Sprache: www.monitoringausschuss.at/ll/

Wie arbeitet der Ausschuss?

Der Monitoringausschuss trifft sich einmal im Monat zu einer Sitzung.
Die Sitzung ist entweder online oder vor Ort.
Im Monitoringausschuss arbeitet man 6-10 Stunden im Monat mit.

Ausschussmitglieder arbeiten ehrenamtlich.
Das heißt, für die Mitarbeit im Monitoring-Ausschuss gibt es kein Geld.

Für die Mitarbeit im Monitoring-Ausschuss kann man freigestellt werden.
Das heißt, man kann in seiner Arbeitszeit mitarbeiten,
wenn es der Arbeitgeber erlaubt.

Ausschussmitglieder arbeiten unabhängig und weisungsfrei.
Das heißt, niemand sagt den Mitgliedern,
wie sie arbeiten oder wie sie entscheiden müssen.

Gesucht werden:

  • 4 Vertreter*innen von Organisationen
    von Menschen mit Behinderungen.
  • Eine Vertreter*innen einer Organisation aus dem Bereich der Menschenrechte, die nicht für die Regierung arbeitet.
  • Eine Vertreter*innen für Entwicklungs-Zusammenarbeit
  • Eine Vertreter*in der Wissenschaft

Für jedes der sieben Mitglieder gibt es ein Ersatz-Mitglied.

Das müssen die Mitglieder des Monitoring-Ausschuss wissen und können:

  • Mitglieder kennen sich mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
  • Mitglieder wissen, was das soziale Modell von Behinderung
  • Mitglieder wissen viel zum Thema Behinderung und
    über das Leben von Menschen mit Behinderungen.
  • Mitglieder wollen aktiv im Monitoring-Ausschuss
  • Mitglieder wollen und können in einer Gruppe
  • Mitglieder können unabhängig und weisungsfrei im Monitoringausschuss mitarbeiten.
    Das heißt, sie lassen sich von niemandem sagen, was und wie sie im Monitoringausschuss arbeiten.

An der Mitarbeit im Monitoring-Ausschuss finden die Mitglieder gut:

  • Man hilft mit, dass das Leben für alle in Österreich besser
  • Bei der Mitarbeit im Monitoring-Ausschuss wird man
    von einem motivierten Büro-Team unterstützt.
  • Man lernt viele andere Menschen kennen,
    denen das Thema Behinderung wichtig ist.
  • Der Monitoring-Ausschuss ist inklusiv.
    Das heißt, man arbeitet in einer Gruppe von Menschen mit und ohne Behinderungen, jedes Mitglied ist gleich wichtig.
  • Die Mitarbeit im Monitoringausschuss ist barrierefrei.
    Das heißt, man bekommt die Unterstützung, die man braucht.

So wird man Mitglied:

Motivationsschreiben und einen Lebenslauf an buero@monitoringausschuss.at senden.
Im Motivationsschreiben steht, warum man im Monitoringausschuss mitarbeiten will.
Im Lebenslauf steht, was man bis jetzt im Leben gemacht hat.
Motivationsschreiben und Lebenslauf kann man als Text oder Video schicken.

Wie geht es weiter?

August: Der Monitoring-Ausschuss und der Österreichische Behindertenrat
schauen sich Lebenslauf und Motivationsschreiben an.
Wer passt für den Monitoring-Ausschuss?

September: Auswahl

November: Der Österreichische Behindertenrat schlägt dem Sozialministerium
7 Mitglieder und 7 Ersatz-Mitglieder für den Monitoringausschuss vor.

Fragen?

E-Mail an buero@monitoringausschuss.at oder

Telefon: +43 1 295 43 43 42

Online Informationsabend – UMA Mitglieder 2025-2029

Möchten Sie mehr über den Monitoringausschuss erfahren?

Kommen Sie zu unserem Online-Informationsabend.
Tobias Buchner und Daniela Rammel erzählen Ihnen,
wie es ist Mitglied im Monitoringausschuss zu sein.
Sie sind das Vorsitzteam und Mitglieder des Unabhängigen Monitoringausschuss.

Wann: Montag, 22. Juli 2024, 18:30 – 20:00 Uhr

Wo: Online über Microsoft Teams – Hier klicken, um teilzunehmen

Barrierefreiheit: Es gibt Schriftdolmetschung und ÖGS-Dolmetschung.

Was passiert beim Treffen?

  • Der Monitoringausschuss wird vorgestellt.
  • Es wird über die Mitgliedschaft informiert.
  • Mitglieder des Monitoringausschuss berichten über ihre Mitarbeit.
  • Jeder kann Fragen stellen.

Dokumente

Die aufgelisteten PDFs sind weitgehend barrierefrei. Wenn Sie trotzdem ein anderes Format (RTF, DOC) benötigen, wenden Sie sich bitte an buero@monitoringausschuss.at.