UN-Staatenprüfung 2023: Zusammenfassung der Handlungsempfehlungen
Halten wir uns in Österreich
an die UN-Konvention?
Was schlägt die Arbeits-Gruppe der UN vor?
Zusammenfassung der Empfehlungen 2023
Österreich hat die UN-Konvention
im Jahr 2008 unterschrieben.
Deshalb muss Österreich
die Forderungen der UN-Konvention einhalten.
Österreich muss alle 4 Jahre
einen Bericht an die UN schicken.
In dem Bericht muss stehen,
wie Österreich die Rechte
von Menschen mit Behinderungen umsetzt.
In dem Bericht muss auch stehen,
welche Probleme es noch gibt.
Eine Arbeits-Gruppe der UN
schaut sich diese Berichte genau an.
Dann schreibt diese Arbeits-Gruppe einen Bericht.
In dem Bericht stehen Empfehlungen,
was Österreich noch besser machen muss.
Die Arbeits-Gruppe der UN
hat den neuesten Bericht
im September 2023 herausgegeben.
Hier finden Sie eine Zusammenfassung
mit den wichtigsten Empfehlungen.
Allgemeine Grundsätze und Verpflichtungen
Artikel 1 – 4 in der UN-Konvention
- Bundesländer und Verantwortung:
Die österreichischen Bundesländer
tun nicht genug dafür,
dass die Regeln der UN-Konvention eingehalten werden.
Auch die Bundesländer haben die Pflicht,
sich um die Rechte von
Menschen mit Behinderungen zu kümmern. - Behinderung ist keine Krankheit:
Die Gesetze in Österreich richten sich noch immer
nach dem medizinischen Modell von Behinderung.
Also nach der Idee,
dass Behinderungen Krankheiten sind.
Aber das stimmt nicht.
Die Rechte von Menschen mit Behinderungen
gelten nicht deshalb,
weil diese Menschen krank sind.
Sie gelten deshalb,
weil die Menschenrechte natürlich auch
für Menschen mit Behinderungen gelten.
Danach müssen wir die Gesetze ändern.
- Menschen mit Behinderungen müssen ihre Rechte
vor einem Gericht einklagen können:
Jeder Mensch hat Rechte.
Wenn jemand diese Rechte verletzt,
kann man das vor Gericht einklagen.
Aber für Menschen mit Behinderungen
ist das nicht so einfach.
In der UN-Konvention stehen die Rechte
von Menschen mit Behinderungen.
Diese Rechte werden aber oft nicht eingehalten.
Menschen mit Behinderungen müssen
ohne Probleme vor Gericht gehen können,
wenn das passiert. - Mitwirken und Beteiligung
Menschen mit Behinderungen müssen immer dabei sein,
wenn man neue Gesetze und Maßnahmen plant,
die die UN-Konvention
Spezielle Rechte
Artikel 5 und Artikel 6 in der UN-Konvention
Gleichberechtigung und Nicht-Diskriminierung
Die Arbeits-Gruppe der UN hat gesehen,
dass es in Österreich Fortschritte bei der Gleichstellung
von Menschen mit Behinderungen gibt.
Trotzdem gibt es diese Empfehlungen:
- Mehr Rechte für Opfer von Diskriminierung:
Menschen mit Behinderungen müssen
rechtliche Möglichkeiten haben,
damit Diskriminierung beseitigt wird.
Diese Möglichkeiten müssen
im Behinderten-Gleichstellungs-Recht stehen. - Bessere Schlichtungs-Verfahren:
Wenn Menschen mit Behinderungen
Opfer von Diskriminierung sind,
können sie nicht gleich zu einem Gericht gehen.
Sie müssen vorher versuchen,
das Problem bei Gesprächen zu lösen.
Diese Gespräche heißen „Schlichtungs-Verfahren“.
Diese Schlichtungs-Verfahren müssen wirklich
für alle zugänglich sein.
- Geld für Klagen von Behinderten-Organisationen:
Es ist oft besser,
wenn Organisationen vor Gericht
Klagen für viele Menschen mit Behinderungen einbringen.
Das hat oft mehr Erfolg,
als die Klagen von einzelnen Menschen.
Aber solche Klagen kosten Geld.
Deshalb sollten Organisationen
von Menschen mit Behinderungen
Geld als Unterstützung bekommen.
- Schutz für Frauen und Mädchen mit Behinderungen
Frauen und Mädchen mit Behinderungen
sind oft doppelt Opfer von Diskriminierung:
Weil sie eine Behinderung haben
und weil sie Frauen und Mädchen sind.
Deshalb muss es besondere Maßnahmen geben,
die Frauen und Mädchen mit Behinderungen schützen.
Vor allem muss es mehr Schutz vor Gewalt geben.
Bildung, Information
und besonders verletzliche Gruppen
Artikel 7, Artikel 8 und Artikel 18 in der UN-Konvention
- Mehr Bildung und Information über das Leben
von Menschen mit Behinderungen:
Der Staat Österreich und die Bundesländer
müssen Maßnahmen setzen,
damit die Bevölkerung mehr über das Leben
von Menschen mit Behinderungen lernt. - Kinder mit Behinderungen:
Es muss Maßnahmen
für Kinder mit Behinderungen geben.
Kinder mit Behinderungen müssen besser
in unserer Gesellschaft leben können.
Die Arbeits-Gruppe der UN hat auch Empfehlungen,
was geflüchtete Menschen mit Behinderungen brauchen:
- Barrierefreiheit in der Gesundheits-Versorgung:
Geflüchtete Menschen mit Behinderungen
müssen Zugang zu jeder möglichen Gesundheits-Versorgung haben.
Dafür muss es Maßnahmen geben. - Erfassung der Behinderung:
„Erfassung“ heißt:
Wenn Menschen nach Österreich fliehen,
gibt es ein sogenanntes Asyl-Verfahren.
Dabei überprüfen die zuständigen Behörden,
ob geflüchtete Menschen in Österreich bleiben dürfen.
Nach der Überprüfung gibt es einen Bescheid,
ob die Menschen bleiben dürfen oder nicht.
Bei Asyl-Verfahren über Menschen mit Behinderungen
muss immer klar sein,
dass es um geflüchtete Menschen mit Behinderung geht.
Nur so können diese Menschen
zu ihren Rechten kommen.
Barrierefreiheit und Ende von Einrichtungen
Artikel 9 und Artikel 19 in der UN-Konvention
- Bessere Barrierefreiheit:
Es gibt Gesetze zur Barrierefreiheit.
Aber diese Gesetze decken nicht alle Bereiche ab.
Sie sollten aber in allen Bereichen gelten.
Vor allem muss es bessere Regelungen
für barrierefreies Wohnen geben. - Fristen und Gesetze für barrierefreien Verkehr:
Es muss Gesetze geben,
dass der öffentliche Verkehr überall barrierefrei
Zum öffentlichen Verkehr gehören zum Beispiel
Straßenbahnen, Busse, U-Bahn oder Züge.
Außerdem muss es feste Fristen geben,
bis wann alle öffentlichen Verkehrsmittel
barrierefrei sein müssen.
- Keine Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen:
Für Menschen mit Behinderungen ist es nicht gut,
wenn sie in Einrichtungen leben müssen,
in denen nur Menschen mit Behinderungen wohnen.
Es muss einen Plan geben,
wie man Menschen mit Behinderungen
aus diesen Einrichtungen bringt.
Gesetze sollten solche Einrichtungen verbieten.
Es soll genug passende, barrierefreie Wohnungen geben.
Menschen mit Behinderungen sollen
beim Wohnen Unterstützung bekommen.
- Projekt „Persönliche Assistenz“:
Es soll keine neuen Einrichtungen mehr geben.
Das Sozial-Ministerium macht ein Projekt,
bei dem es um ausreichende Persönliche Assistenz
für Menschen mit Behinderungen geht.
Persönliche Assistenz heißt:
Persönliche Assistent*innen helfen Menschen,
wenn sie im Alltags-Leben etwas brauchen.
Zum Beispiel unterstützen sie Menschen beim Einkaufen,
oder bei der Körperpflege.
Menschen mit Behinderungen suchen sich aus,
welche Person sie bei welchen Dingen unterstützt.
Alle österreichischen Bundesländer
sollen bei diesem Projekt mitmachen.
Gefahren und humanitäre Hilfe
Artikel 11 in der UN-Konvention
Humanitäre Hilfe ist der Schutz
und die Versorgung von Menschen,
die in Not sind.
Notlagen entstehen aus verschiedenen Gründen.
Zum Beispiel durch Naturkatastrophen
wie Überschwemmungen. .
Oder durch Krankheiten oder Kriege.
Bei der humanitären Hilfe geht es
um die erste Versorgung von Menschen.
Zum Beispiel durch Rettungsmaßnahmen,
Versorgung mit Wasser und Essen
oder Aufstellen von Zelten,
wenn Häuser zerstört worden sind.
- Beratung durch Menschen mit Behinderungen:
Der Staat und die Bundesländer machen Pläne für Notfälle.
Menschen mit Behinderungen und
Organisationen von Menschen mit Behinderungen
müssen dabei unbedingt mitarbeiten können. - Barrierefreie Pläne und Schutz-Maßnahmen
Menschen mit Behinderungen müssen
bei Gefahr und in Notlagen Schutz bekommen.
Dafür muss es Pläne und Schutz-Maßnahmen geben.
Menschen mit Behinderungen müssen die Pläne kennen.
Die Schutz-Maßnahmen müssen so sein,
dass sie Menschen mit Behinderungen
jederzeit nutzen können.
Recht auf Unterstützung und Hilfe
bei rechtlichen Problemen
Artikel 12 und Artikel 13 in der UN-Konvention
- Unterstützung bei Entscheidungen:
Die österreichischen Bundesländer müssen
mehr Unterstützungs-Angebote anbieten.
Menschen mit Behinderungen müssen
gute Entscheidungen treffen können
und dabei in allen Bereichen Unterstützung bekommen. - Zugang zu Übersetzer*innen für Gebärden-Sprache:
Bei Verfahren vor einem Gericht muss es immer
genug Übersetzer*innen für Gebärden-Sprache - Barrierefreiheit von Behörden und Gerichts-Gebäuden:
Man muss alle Behörden und Gerichts-Gebäude
barrierefrei erreichen können.
Alle diese Gebäude müssen schnell barrierefrei gemacht werden. - Barrierefreie Verfahren und Entscheidungen:
Entscheidungen von Behörden und Gerichten
sollte es in barrierefreier Form geben.
Verfahren sollen online barrierefrei - Neue Gesetze für Menschen mit Erwachsenen-Vertretung:
Erwachsenen-Vertretung heißt:
Manche erwachsene Menschen können
nicht alles selbst erledigen.
Zum Beispiel Menschen mit Lernschwierigkeiten.
Wenn diese Menschen ohne Unterstützung
alle wichtigen Entscheidungen allein treffen,
kann es Nachteile für sie selbst geben.
In diesem Fall kann es Unterstützung
durch eine andere Person geben.
Das ist die Erwachsenen-Vertretung.
Menschen mit Behinderungen mit Erwachsenen-Vertretung
können nicht immer vor Gericht auftreten.
Es gibt Bestimmungen, die das verhindern.
Diese Bestimmungen müssen geändert werden.
Alle Menschen mit Behinderungen
müssen vor Gericht auftreten können,
wenn es um ihre Rechte geht.
Persönliche Rechte
Artikel 14, Artikel 15, Artikel 16 und Artikel 17
Freiheit und Sicherheit der Menschen und Folter-Verbot
Artikel 14 und Artikel 15
- Verhindern von Einsperren und Zwangs-Behandlungen:
Man darf keinen Menschen
wegen einer Behinderung einsperren.
Man darf keinen Menschen
gegen seinen Willen medizinisch behandeln. - Bessere Bedingungen im Gefängnis:
Wenn Menschen mit Behinderungen ins Gefängnis müssen,
müssen sie dort menschenwürdig leben können.
Sie müssen die notwendige Unterstützung bekommen.
Schutz vor Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch
Artikel 16
- Es muss Schutz vor Gewalt geben:
Es muss Maßnahmen geben,
dass Menschen mit Behinderungen
keine Gewalt erleben müssen.
Wir müssen Gewalt schon verhindern,
bevor sie geschieht.
Vor allem muss es Schutz für Frauen, Mädchen
und Menschen mit Behinderungen geben,
die in Einrichtungen leben müssen.
Schutz vor Verletzungen von Personen
- Schutz vor Unfruchtbarmachen und Verhütung
gegen den Willen von Menschen:
Es kommt vor,
dass Menschen mit Behinderungen
gegen ihren Willen unfruchtbar gemacht werden.
Damit wollen andere Menschen erreichen,
dass Menschen mit Behinderungen
keine Kinder bekommen können.
Für so etwas muss es strenge Verbote geben.
Österreich muss zu diesem Thema Daten sammeln.
Freiheits-Rechte
Artikel 21, Artikel 22 und Artikel 23
- Barrierefreie Informationen:
Die österreichische Regierung
und die Regierungen der Bundesländer
geben regelmäßig wichtige Informationen heraus.
Alle Menschen müssen leicht
zu diesen Informationen kommen können.
Die Informationen müssen leicht verständlich sein.
Es gibt ein Gesetz,
dass Internet-Seiten barrierefrei sein müssen.
Aber es halten sich zu wenige Stellen an dieses Gesetz.
Das Gesetz muss besser umgesetzt werden.
- Mitwirken von Organisationen
von Menschen mit Behinderungen:
Es muss Maßnahmen geben,
wie man Informationen barrierefrei austauschen kann.
Bei diesen Maßnahmen müssen Organisationen mitwirken,
die für Menschen mit Behinderungen arbeiten. - Einhalten der Privat-Sphäre:
Es gibt Bereiche im Leben von Menschen,
die nur sie selbst etwas angehen.
Zum Beispiel Waschen, Sexualität
oder auf die Toilette gehen.
Das nennt man „Privat-Sphäre“.
Jeder Mensch hat das Recht,
dass andere Menschen diese Privat-Sphäre beachten.
Aber das ist nicht immer so.
Vor allem in Einrichtungen
beachten nicht alle die Privat-Sphäre
von Menschen mit Behinderungen.
Es muss Maßnahmen zum Schutz der Privat-Sphäre geben.
- Recht auf Heiraten:
Manche Menschen mit Behinderungen brauchen Unterstützung,
wenn sie Entscheidungen treffen müssen.
Auch Menschen mit Behinderungen müssen heiraten dürfen,
wenn sie das wollen.
Es sollte Maßnahmen geben,
damit das möglich wird. - Unterstützung für Eltern mit Behinderungen:
Eltern mit Lernschwierigkeiten
und psychosozialen Behinderungen
sollten Unterstützung bekommen.
Mit Unterstützung können sie
besser für ihre Kinder sorgen.
Wir sollten Kinder nicht von ihren Eltern trennen.
Die Eltern sollen nicht in Einrichtungen leben müssen.
Wir sollten Familien unterstützen.
Zum Beispiel mit speziellen Diensten,
die sich gut mit dem Leben von Familien auskennen.
Soziale Rechte
Artikel 24 bis 29
Inklusion in der Bildung
Artikel 24
- Keine Trennung von Schüler*innen:
In Österreich gibt es noch immer eine Trennung
von Schüler*innen mit Behinderungen und
Schüler*innen ohne Behinderungen.
Zum Beispiel gibt es Sonderschulen,
in die nur Kinder mit Lernschwierigkeiten gehen.
Das sollte Österreich sofort ändern.
Es muss einen Plan für ganz Österreich geben,
wie man Inklusion in der Bildung umsetzen kann.
- Ausbildung von Lehrer*innen:
Es muss bessere Ausbildungen geben,
damit die Lehrer*innen
den Schüler*innen mit Behinderungen
besser helfen können.
Schüler*innen mit Behinderungen
müssen die beste Unterstützung bekommen,
die möglich ist.
- Betreuung außerhalb der Schule:
Betreuung und Unterstützung beim Lernen
muss für Schüler*innen mit Behinderungen
auch außerhalb der Schule möglich sein. - Einklagen von dem Recht auf Inklusion in der Bildung:
Menschen mit Behinderungen haben das Recht
auf Inklusion in der Bildung.
Sie sollten dieses Recht vor Gericht einklagen können. - Österreichische Gebärden-Sprache:
Die Schulen sollten die Österreichische Gebärden-Sprache
anerkennen und verwenden. - Informationen über Inklusion in der Bildung:
Österreich muss mehr Informationen sammeln,
wie viel Inklusion es in der Bildung gibt.
Gesundheits-Versorgung
Artikel 25
- Unterstützung bei psychosozialen Problemen:
Es muss mehr Unterstützung geben,
wenn Menschen mit Behinderungen
psychosoziale Probleme haben.
Das betrifft vor allem Kinder mit Behinderungen.
Es muss genaue Informationen
über psychosoziale Probleme
von Menschen mit Behinderungen geben. - Gesundheits-Versorgung in den Bereichen
Sexualität und Schwangerschaft:
Frauen und Mädchen mit Behinderungen
müssen Zugang zur Gesundheits-Versorgung haben,
auch wenn es um Sexualität und Schwangerschaft geht.
Dazu gehören auch Aufklärung
und Verhütung von Schwangerschaft. - Übersetzung in Gebärden-Sprache:
In der Gesundheits-Versorgung sollte es immer
Übersetzer*innen für Gebärden-Sprache
Das gilt vor allem auch für
geflüchtete Menschen mit Behinderungen.
Rehabilitation
Artikel 26
- Rehabilitation ist Unterstützung und Behandlung
von- Menschen mit Behinderungen.
- Menschen, die nach eine Krankheit oder einem Unfall
bestimmte Dinge nicht gut machen können.
In der Rehabilitation können Menschen lernen,
wie sie mit ihrem Körper
bestimmte Dinge besser machen können.
Es muss Maßnahmen geben,
dass alle Menschen mit Behinderungen
den gleichen Zugang zu Rehabilitation haben.
Mehr Arbeits-Plätze für Menschen mit Behinderungen
Artikel 27
- Es müssen mehr Menschen mit Behinderungen
einen Arbeits-Platz bekommen:
Es gibt einen Plan,
wie Österreich die UN-Konvention
in den nächsten Jahren umsetzen will.
Das ist der „Nationale Aktions-Plan“.
Dort stehen Maßnahmen,
damit mehr Menschen mit Behinderungen
einen Arbeits-Platz bekommen.
Aber diese Maßnahmen reichen nicht aus.
Sie müssen besser gemacht werden.
Dabei sollen Menschen mit Behinderungen mitarbeiten.
Vor allem müssen mehr Frauen mit Behinderungen
dabei mitarbeiten.
- Neue Verordnung zum Grad der Behinderung:
Es muss sich ändern,
wie der Grad der Behinderung festgestellt wird.
Behinderung darf dabei nicht als Krankheit gelten.
Man muss dabei Behinderungen
in Bezug auf die Menschenrechte sehen. - Gleichstellung am Arbeits-Platz:
Die Bezahlung muss gerecht sein.
Es muss Unterstützung am Arbeits-Platz geben.
Junge Menschen mit Behinderungen
sollten passende Informationen
über verschiedene Berufe bekommen.
Es sollte Inklusion in der Berufs-Ausbildung geben.
Sozialer Schutz
Artikel 28
- Bekämpfung von Armut:
Menschen mit Behinderungen sollten nicht
in Armut leben müssen.
Dazu muss es die richtigen Maßnahmen geben.
Dazu gehört auch,
dass Menschen mit Behinderungen
alle Sozial-Versicherungen bekommen.
Dazu gehören Kranken-Versicherung,
Arbeitslosen-Versicherung, Pensions-Versicherung
und Unfall-Versicherung.
Teilhabe an Politik und Gesellschaft
- Barrierefreie Wahlen:
Menschen mit Behinderungen müssen mit-entscheiden können,
wenn es um die Politik in Österreich geht.
Deshalb müssen sie leicht
an den Wahlen teilnehmen können.
Wahlen müssen also barrierefrei
Außerdem muss es Schulungen
für die Wahl-Behörden geben.
Bei den Schulungen sollen
die zuständigen Personen lernen,
wie sie Menschen mit Behinderungen
richtig unterstützen und informieren.
Kultur, Freizeit, Tourismus und Sport
Artikel 30
- Kultur-Einrichtungen, Freizeit-Einrichtungen, ‚
Tourismus und Sport-Einrichtungen
sollten für alle zugänglich sein.
Auch in diesen Bereichen
muss es Inklusion
Es soll barrierefreie Informationen geben.
Es muss für diese Dinge genug Geld geben.
Spezielle Pflichten
Übersicht und Daten
Artikel 31
- Österreich muss ein System haben,
wie es die Daten im Zusammenhang mit Behinderung sammelt.
Zusammenarbeit mit anderen Ländern
Artikel 32
- Inklusion in der Zusammenarbeit mit anderen Ländern:
Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen
müssen aktiv an Programmen
für Zusammenarbeit mit anderen Ländern mitmachen.
Sie sollten auch bei der Überprüfung helfen,
ob die UN-Konvention eingehalten wird
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