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Monitoring heißt,
dass man eine bestimmte Sache überwacht und überprüft.

Ein Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,
die sich gemeinsam mit einer bestimmten Sache beschäftigt.

Ein Monitoring-Ausschuss ist also eine Gruppe von Menschen,
die eine bestimmte Sache überwacht und überprüft.

Der Monitoring-Ausschuss
zur Umsetzung der UN Konvention
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
überwacht und überprüft,
wie die Rechte von Menschen mit Behinderungen
in Österreich eingehalten werden.

Die Mitglieder des Ausschusses sind:

Im Monitoringausschuss sitzen

  • 4 Vertreterinnen und Vertreter von Menschen mit Behinderungen
  • 1 Vertreterin oder Vertreter für Menschenrechte allgemein
  • 1 Vertreterin oder Vertreter für Entwicklungs-Zusammenarbeit
  • 1 Vertreterin oder Vertreter der Wissenschaft.

Für jedes der sieben Mitglieder gibt es ein Ersatz-Mitglied.

Was macht der Monitoring-Ausschuss?

Die Mitglieder des Monitoringausschusses
kommen ungefähr einmal im Monat zu Sitzungen zusammen.

Es gibt eine Tagesordnung.
Die Punkte der Tagesordnung werden besprochen.
Dann werden Beschlüsse gemacht.
Der Monitoringausschuss erstellt und beschließt

  • Stellungnahmen zu wichtigen Themen
  • Stellungnahmen zu geplanten Gesetzen
  • Berichte und Anfragen an verschiedene Stellen.

Der Monitoringausschuss macht auch öffentliche Sitzungen.

Haben Sie noch andere Fragen?

Hier haben wir Fragen gesammelt, die viele Menschen haben.

Sie können uns auch schreiben:

Verein zur Unterstützung des Unabhängigen Monitoringausschusses
Walcherstraße 6 / Unit 4 / Top 6A
E-Mail: buero@monitoringausschuss.at
Tel: +43 1 295 43 43 42