Sie lesen diese Seite auf Deutsch (A2)

Was ist der Monitoringausschuss?

Monitoring heißt,
dass man eine bestimmte Sache überwacht und überprüft.

Ein Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,
die sich gemeinsam mit einer bestimmten Sache beschäftigt.

Ein Monitoring-Ausschuss ist also eine Gruppe von Menschen,
die eine bestimmte Sache überwacht und überprüft.

Der Monitoring-Ausschuss
zur Umsetzung der UN Konvention
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
überwacht und überprüft,
wie die Rechte von Menschen mit Behinderungen
in Österreich eingehalten werden.

Wer sitzt im Monitoringausschuss?

Im Monitoringausschuss sitzen

  • 4 Vertreterinnen und Vertreter von Menschen mit Behinderungen
  • 1 Vertreterin oder Vertreter für Menschenrechte allgemein
  • 1 Vertreterin oder Vertreter für Entwicklungs-Zusammenarbeit
  • 1 Vertreterin oder Vertreter der Wissenschaft.

Für jedes der sieben Mitglieder gibt es ein Ersatz-Mitglied.

Die Mitglieder und Ersatz-Mitglieder werden
vom Österreichischen Behindertenrat,
der Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs
vorgeschlagen
und vom Sozialminister oder der Sozialministerin ernannt.
Die Mitglieder werden für jeweils 4 Jahre bestellt.

Die Mitglieder wählen gemeinsam
eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden.
Diese Person leitet die Sitzungen
und ist die erste Ansprechperson für die Öffentlichkeit.

Was macht der Monitoringausschuss?

Die Mitglieder des Monitoringausschusses
kommen ungefähr einmal im Monat zu Sitzungen zusammen.

Es gibt eine Tagesordnung.
Die Punkte der Tagesordnung werden besprochen.
Dann werden Beschlüsse gemacht.
Der Monitoringausschuss erstellt und beschließt

  • Stellungnahmen zu wichtigen Themen
  • Stellungnahmen zu geplanten Gesetzen
  • Berichte und Anfragen an verschiedene Stellen.

Der Monitoringausschuss macht auch öffentliche Sitzungen.

Was ist eine öffentliche Sitzung?

Ein bis zwei Mal im Jahr
macht der Monitoringausschuss eine öffentliche Sitzung.

Da kann jeder hinkommen und seine Meinung sagen.

Diese Meinungen und Aussagen
sind wichtige Informationen für den Monitoringausschuss.

Die öffentliche Sitzung hat immer ein bestimmtes Thema,
das besonders wichtig für Menschen mit Behinderungen ist.
Bei der öffentlichen Sitzung wird auch
ein Protokoll geschrieben und veröffentlicht.

Daraus entsteht meistens auch eine Stellungnahme.
Eine Stellungnahme ist ein Bericht
über ein bestimmtes Thema.

Was kann der Monitoringausschuss tun?

Der Monitoringausschuss schaut sich an,
wie die Gesetze in Österreich sind,
und wie sie mit der UN-Konvention zusammenpassen.

Der Monitoringausschuss schaut sich auch an,
wie die Gesetze in Österreich angewendet werden.

Der Monitoringausschuss macht
die Politiker und Politikerinnen auf Bundesebene
auf die Konvention aufmerksam.

Der Monitoringausschuss informiert
auch die Öffentlichkeit über die Konvention,
und wie sie umgesetzt wird.

Der Monitoringausschuss schreibt auch Berichte
an den Ausschuss der UNO für die Konvention.

Der Monitoringausschuss ist ein Überwachungs-Gremium.
Er ist KEINE Interessens-Vertretung.

Er kann mit Interessens-Vertretungen und Selbst-Vertretungen zusammenarbeiten,
aber er kann nicht deren Aufgaben übernehmen.

Was kann der Monitoringausschuss NICHT tun?

Der Monitoringausschuss ist kein Gericht und kann nichts entscheiden.

Er kann keine Gesetze machen oder ändern.

Er kann keine Einzel-Entscheidungen abändern.
Das heißt,
wenn ein Gericht oder ein Amt etwas entschieden hat,
dann kann der Ausschuss nicht sagen,
dass anders entschieden werden muss.

Dafür sieht das Gesetz
Berufungen und Beschwerden vor.

Der Ausschuss nimmt zwar Beschwerden entgegen,
aber nur um allgemein aufzuzeigen,
was nicht mit der UN-Konvention zusammenpasst.

Der Monitoringausschuss kann nicht helfen,
wenn sich Privatpersonen nicht an die Vorschriften der UN-Konvention halten.

Der Monitoringausschuss kann auch nichts tun,
wenn es um eine Sache oder ein Gesetz geht,
wo die Bundes-Länder zuständig sind.

Wohin kann ich mich wenden
wenn ich eine Beschwerde habe?

Hier sind die Stellen,
wo man sich konkret beschweren kann,
wenn man sich in seinen Rechten verletzt fühlt.

ACHTUNG: Die kommenden Internet-Seiten sind meistens
nicht in Leichter Sprache.

Wenn ich eine Beschwerde gegen ein Amt oder eine Behörde habe:

Volksanwaltschaft

Behindertenanwaltschaft

Wenn ich eine Beschwerde gegen ein Gericht habe:

Justiz-Beschwerdestelle

Wenn ich, oder jemand, den ich kenne, in einer Einrichtung misshandelt wird:

Kommissionen der Volksanwaltschaft

Wenn ich diskriminiert werde, und der Bund ist zuständig:

Schlichtung beim Sozialministeriumservice

Wenn ich diskriminiert werde, und das Bundes-Land ist zuständig:

Stellen der Bundes-Länder

Wenn ich eine internationale Beschwerde einbringen will:

Fachausschuss in Genf

ACHTUNG: Diese Seite ist auf Englisch.

Man muss auch alle Möglichkeiten in Österreich
ausprobiert haben,
bevor man sich dort beschweren kann.

Sie sollten das nur machen,
wenn Sie mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt
darüber gesprochen haben.

Berichterstatter für Folter

Diese Seite ist auch auf Englisch.

Hier geht es darum, wenn man gefoltert worden ist
und in Österreich keine Möglichkeiten mehr hat.

Haben Sie noch andere Fragen?

Bitte schreiben Sie uns:

Verein zur Unterstützung des Unabhängigen Monitoringausschusses
Walcherstraße 6 / Unit 4 / Top 6A
1020 Wien
E-Mail: buero@monitoringausschuss.at