Staatenprüfung
Wird die UN-BRK umgesetzt?
Die Staaten-Prüfung
Wenn ein Land die UN-Konvention unterschreibt,
muss es die Konvention auch einhalten.
Das überprüft die UN regelmäßig.
Diese Überprüfung heißt Staaten-Prüfung.
Die Staaten-Prüfung macht eine bestimmte Gruppe.
Sie heißt UN-Fach-Ausschuss.
Der Staaten-Bericht
Ein Teil der Staaten-Prüfung ist der Staaten-Bericht.
So einen Bericht müssen die Länder
mindestens alle 4 Jahre schreiben.
So steht es in Artikel 35 und 36 von der UN-Konvention.
Österreich hat die UN-Konvention 2008 unterschrieben.
Deshalb muss Österreich
auch Staaten-Berichte schreiben.
Im Bericht müssen diese Dinge stehen:
- Was macht Österreich,
damit die UN-Konvention erfüllt wird? - Welche Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen
gibt es in Österreich?
Die vereinfachte Prüfung
Seit 2014 können die Länder
eine einfachere Staaten-Prüfung machen.
Dafür bekommen sie eine Fragen-Liste
vom UN-Fach-Ausschuss.
Die Länder beantworten diese Fragen.
Die Antworten gelten als Staaten-Bericht.
Wenn der UN-Fach-Ausschuss
dann noch mehr Informationen braucht,
kann er die Länder danach fragen.
Die Schatten-Berichte
Der UN-Fach-Ausschuss schaut sich
den Staaten-Bericht von Österreich an.
Zusätzlich schaut sich der Fach-Ausschuss
auch andere Berichte an, zum Beispiel:
- Berichte aus der Zivil-Gesellschaft
- Berichte vom Monitoring-Ausschuss
Diese Berichte heißen Schatten-Berichte.
Die Empfehlungen
Wenn sich der UN-Fach-Ausschuss
alle Unterlagen angesehen hat,
schreibt er Empfehlungen.
Diese Empfehlungen heißen
Abschließende Bemerkungen.
In den Abschließenden Bemerkungen steht,
was Österreich noch tun muss,
damit die UN-Konvention besser eingehalten wird.
In den Empfehlungen sieht man auch,
ob es in Österreich Verbesserungen
für Menschen mit Behinderungen gibt.
Wichtige Links
- Der Monitoring-Ausschuss hat gemeinsam
mit den Monitoring-Gruppen in den Bundesländern
einen Schatten-Bericht geschrieben.
Diesen Schatten-Bericht finden Sie hier: - Organisationen für Menschen mit Behinderungen
haben auch einen Schatten-Bericht geschrieben.
Diesen Bericht finden Sie hier:
https://www.behindertenrat.at/wp-content/uploads/2018/07/2018-07-17-ZGB-Deutsch.pdf
Hier gibt es eine Zusammenfassung in Leichter Sprache:
https://www.behindertenrat.at/eu-und-international/grundlagen/un-behindertenrechtskonvention/ - Hier finden Sie den ersten Staaten-Bericht
von Österreich aus dem Jahr 2010:
https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=216 - Hier finden Sie den Staaten-Bericht aus dem Jahr 2019:
https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=728 - Hier finden Sie die Abschließenden Bemerkungen
vom UN-Fach-Ausschuss aus dem Jahr 2013:
https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=391 - Hier finden Sie mehr Informationen
zur vereinfachten Prüfung:
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/Sonstiges/CRPD_Leitlinien_fuer_die_periodische_Berichterstattung.pdf
Dokumente
Die aufgelisteten PDFs sind weitgehend barrierefrei. Wenn Sie trotzdem ein anderes Format (RTF, DOC) benötigen, wenden Sie sich bitte an buero@monitoringausschuss.at.
- Zusammenfassung der Handlungsempfehlungen des UN-Fachausschuss 2023
- Zusammenfassung der Handlungsempfehlungen des UN-Fachausschuss 2023 in LL LL
- Handlungsempfehlungen des UN-Fachausschuss 2023
- Handlungsempfehlungen des UN-Fachausschuss 2023 EN
- Staatenprüfung 2023 Opening Statement Monitoring Committee EN
- Staatenprüfung 2023 Closing Statement Monitoring Committee EN
- Monitoringbericht 2023 (exkl. Sonderbericht Inklusive Bildung)
- Sonderbericht Inklusive Bildung 2023
- Monitoringbericht 2023 ENG (gesamt) EN
- Ergänzungen zum Monitoringbericht 2020
- Ergänzungen zum Monitoringbericht 2020 ENG EN
- Monitoringbericht 2018
- Monitoringbericht 2018 Kurz
- Monitoringbericht 2018 LL LL
- Monitoringbericht 2018 Kurz LL LL
- Monitoringbericht 2018 ENG EN
- Handlungsempfehlungen des UN-Fachausschuss 2013 EN