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Die Staaten-Prüfung

Wenn ein Land die UN-Konvention unterschreibt,
muss es die Konvention auch einhalten.
Das überprüft die UN regelmäßig.
Diese Überprüfung heißt Staaten-Prüfung.

Die Staaten-Prüfung macht eine bestimmte Gruppe.
Sie heißt UN-Fach-Ausschuss.

Der Staaten-Bericht

Ein Teil der Staaten-Prüfung ist der Staaten-Bericht.
So einen Bericht müssen die Länder
mindestens alle 4 Jahre schreiben.
So steht es in Artikel 35 und 36 von der UN-Konvention.

Österreich hat die UN-Konvention 2008 unterschrieben.
Deshalb muss Österreich
auch Staaten-Berichte schreiben.

Im Bericht müssen diese Dinge stehen:

  • Was macht Österreich,
    damit die UN-Konvention erfüllt wird?
  • Welche Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen
    gibt es in Österreich?

Die vereinfachte Prüfung

Seit 2014 können die Länder
eine einfachere Staaten-Prüfung machen.
Dafür bekommen sie eine Fragen-Liste
vom UN-Fach-Ausschuss.
Die Länder beantworten diese Fragen.
Die Antworten gelten als Staaten-Bericht.

Wenn der UN-Fach-Ausschuss
dann noch mehr Informationen braucht,
kann er die Länder danach fragen.

Die Schatten-Berichte

Der UN-Fach-Ausschuss schaut sich
den Staaten-Bericht von Österreich an.
Zusätzlich schaut sich der Fach-Ausschuss
auch andere Berichte an, zum Beispiel:

Diese Berichte heißen Schatten-Berichte.

Die Empfehlungen

Wenn sich der UN-Fach-Ausschuss
alle Unterlagen angesehen hat,
schreibt er Empfehlungen.
Diese Empfehlungen heißen
Abschließende Bemerkungen.

In den Abschließenden Bemerkungen steht,
was Österreich noch tun muss,
damit die UN-Konvention besser eingehalten wird.
In den Empfehlungen sieht man auch,
ob es in Österreich Verbesserungen
für Menschen mit Behinderungen gibt.

Wichtige Links

Dokumente

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