UN-Konvention
Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN‑Behindertenrechtskonvention, UN-BRK)
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) ist ein internationaler Vertrag, mit dem sich die Unterzeichnerstaaten verpflichten, die Anwendung der dort festgeschriebenen allgemeinen Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Sie wurde 2006 von der UN-Generalversammlung verabschiedet. Österreich hat das Übereinkommen 2008 ratifiziert.
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bietet die Übersetzung der UN-BRK zum Download: UN-Behindertenrechtskonvention
Damit verpflichtet sich die Republik völkerrechtlich, die in der UN-Konvention einzuhalten. Bei der Ratifizierung wurde ein Erfüllungsvorbehalt beschlossen, womit die UN-BRK durch österreichische Gesetze umzusetzen ist.
Zur unabhängigen Überwachung wurde der Unabhängige Monitoringausschuss nach Artikel 33 (2) der Konvention gegründet.
Wie in Artikel 33 (1) vorgesehen, koordiniert das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsument*innenschutz als Focal Point die Angelegenheiten der UN-BRK von Seiten der Republik.
Neben dem Übereinkommen selbst wurde das Fakultativprotokoll unterzeichnet, mit dem Österreich die Zuständigkeit des UN-Ausschusses anerkennt, Beschwerden über eine Verletzung der Rechte aus der UN-BRK entgegenzunehmen und zu prüfen.