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Der Staatenbericht

Mit Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) hat sich Österreich 2008 gemäß Artikel 35 und 36 der Konvention dazu verpflichtet spätestens alle 4 Jahre an den UN-Fachausschuss zu berichten. Dieser Bericht soll die Maßnahmen darstellen, welche der österreichische Staat ergriffen hat, um seine Verpflichtungen aus der Konvention zu erfüllen und aufzeigen welche Fortschritte erreicht werden konnten.

Berichte

Ergänzend zum Staatenbericht des Vertragsstaates werden auch Berichte aus der Zivilgesellschaft und der Monitoringmechanismen vom UN-Fachausschuss entgegengenommen.

Die Fragenliste im Vereinfachten Prüfverfahren („List of Issues Prior to Reporting“)

Seit 2014 bietet der UN-Fachausschuss Vertragsstaaten die Möglichkeit im Rahmen eines vereinfachten Prüfverfahren ihrer Verpflichtung zur Berichtslegung nachzukommen.
In diesem vereinfachten Verfahren erstellt der UN-Fachausschuss eine Frageliste, welche dem Vertragsstaat zur Beantwortung vorgelegt wird. Die Rückmeldungen werden als Staatenbericht gewertet. Der UN-Fachausschuss kann den Staatenbericht zum Anlass nehmen, weitere Informationen vom Vertragsstaat einzuholen.

Die Abschließenden Bemerkungen („concluding observations“) – Handlungsempfehlungen

Der UN-Fachausschuss verfasst nach Abhaltung seiner Prüfungssitzungen die sogenannten „Abschließenden Bemerkungen („concluding observations“), in denen er Empfehlungen zur Umsetzung der UN-BRK Behinderungen gibt. Diese Abschließenden Bemerkungen stellen einen wichtigen Maßstab für die Bewertung der Fortschritte in der Konventionsumsetzung dar.

Der aktuelle Schattenbericht, den der Unabhängige Monitoringausschuss gemeinsam mit den Monitoringorganen der Bundesländer erstellt hat, ist hier abrufbar.

Dokumente

Die aufgelisteten PDFs sind weitgehend barrierefrei. Wenn Sie trotzdem ein anderes Format (RTF, DOC) benötigen, wenden Sie sich bitte an buero@monitoringausschuss.at.